Reisepauschalen: 150.00; Auslagen: CHF 90.40; Mehrwertsteuer: jeweils zuzüglich 7.7%, ausmachend CHF 207.16) geltend. Die Kammer erachtet den mit Position vom 21. Oktober 2022 geltend gemachten Aufwand von einer Stunde für die Teilnahme an der Einvernahme zum Leumundsbericht bei der Kantonspolizei AF.________ als nicht geboten. Diesbezüglich wird auf das aktuelle Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern (in Kraft seit dem 1. April 2022) verwiesen, wonach die