SVG indes inhärent und wurde bereits im Rahmen der rechtlichen Würdigung berücksichtigt. Trotz des insbesondere für die drei Mitfahrenden und die beiden Insassen des überholten Fahrzeuges vorhandenen erheblichen Gefährdungspotentials bewegt sich die objektive Tatschwere im unteren Bereich des Strafrahmens. Verschuldenserhöhend wirkt sich in diesem Zusammenhang aus, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung auf gerader Strecke nahe an Mehrfamilienhäusern mit einem angrenzenden Trottoir sowie einem Campingplatz mit Hecke und zwei in die Hauptstrasse einbiegenden Querstrassen im Rahmen eines Überholmanövers geschah.