26 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 lit. b SVG, begangen am 22. Februar 2020, schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung 14. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung wird vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 242 f., S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).