An dieser Stelle wird sodann auf einzelne Vorbringen der Verteidigung eingegangen, soweit diese die rechtliche Würdigung betreffen. Zunächst wurde zusammengefasst ausgeführt, ein Limit von 40 km/h mache im vorherigen Abschnitt Sinn, da es jeweils viele Touristen habe, aber auf der vorliegenden Strecke sei es nicht gerechtfertigt, da anschliessend eine Zone mit 80 km/h komme. Es handle sich vielmehr um eine Strasse innerorts und die Geschwindigkeitslimite müsse folglich 50 km/h oder 60 km/h betragen. Es gebe noch Zonen mit 20 km/h oder 30 km/h, aber 40 km/h stehe quer in der Landschaft und es sei fraglich, ob diese korrekt signalisiert bzw. verfügt worden sei (pag.