Der Beschuldigte überholte mit seinem Personenwagen das vor ihm fahrende Fahrzeug und beschleunigte aus diesem Grund massiv. Er tat dies an einer Stelle, an der die Strasse von mehreren Mehrfamilienhäusern und einem Campingplatz umsäumt wird sowie zwei Querstrassen in die Hauptstrasse münden. Angesichts des Ausmasses der direktvorsätzlichen Tempoüberschreitung und der konkreten Situation lag mindestens eine erhöhte abstrakte, wenn nicht sogar konkrete Gefährdung der Insassen des überholten Fahrzeuges und der Mitfahrenden vor. Der