O., S. 114 f.). Gemäss dem Stand der Beratung ist nicht klar, ob die Revision des SVG erfolgt und falls ja, mit welchem Inhalt und mit welchem Datum des Inkrafttretens. Medienberichten zufolge (Artikel der Luzerner Zeitung vom 13. September 2022, abrufbar unter: https://www.luzernerzeitung.ch/news-service/inland-schweiz/strassen verkehr-raser-sollen-doch-haerter-bestraft-werden-nationalrat-kriegt-kalte-fuesse- ld.2342488 [zuletzt besucht am 4. Juli 2023]) beabsichtigt das Parlament die Beibehaltung der Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe.