10.4 Fazit und erstellter Sachverhalt Für die Kammer ergibt sich nach Würdigung sämtlicher Beweismittel ein Gesamtbild, dass dem Sachverhalt gemäss der Anklageschrift vom 12. Februar 2021 (pag. 144) im Wesentlichen entspricht. Der Beschuldigte hat am 22. Februar 2020 um 11:41 Uhr in C.________(Ortschaft) auf der F.________(Strasse), Hauptstrasse innerorts in Fahrtrichtung D.________(Ortschaft) mit dem auf die K.________ AG zugelassenen Personenwagen G.________(Marke und Modell) mit den Kontrollschildern _