Auch plötzlich auftauchenden Hindernissen hätte der Beschuldigte nicht mehr ausweichen können. Dieses hohe Tempo kann überdies zum Nichtbeherrschen des Fahrzeuges führen. Es liegt klar eine abstrakte Gefährdung vor. Aufgrund des Tatzeitpunkts – einem sonnigen, schulfreien Samstagmittag in den Winterferien – hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, dass Kinder unverhofft auf der Strasse auftauchen könnten.