_ (der Beschuldigte habe ihr den Grund für das Manöver direkt im Anschluss erzählt [pag. 35, Z. 53 ff.]), sondern auch seiner eigenen vorangegangenen Aussage, wonach er den Beschuldigten danach gefragt und dieser es ihm erzählt habe (pag. 181, Z. 39). Seinen Aussagen mangelt es jeglicher Beschreibungen des Gemütsoder Gefühlzustands angesichts der angeblichen Lebensgefahr; so sagte er selbst, der Beschuldigte habe ihnen das Leben gerettet (pag. 181, Z. 33). Schliesslich trifft zu, dass M.________ wiedergab, was der Beschuldigte ihm angeblich erzählte, da er selbst nichts gesehen habe (pag. 181, Z. 33).