Auffällig ist ferner, dass sich der Beschuldigte gut daran erinnern konnte, mit 35/30 km/h unterwegs gewesen zu sein, bevor er seinen Fuss eingeklemmt habe (pag. 53, Z. 89), in der gleichen Einvernahme aber nicht wusste, wie lange er hinter dem vorausfahrenden Auto gefahren war (pag. 54, Z. 92). Auf Frage erklärte dies der Beschuldigte an der