diese sind jedenfalls nicht derart klobig und gross, wie die Verteidigung geltend macht. Es stellt sich die Frage, warum der Beschuldigte an diesem Tag solche Schuhe getragen haben soll, selbst wenn er gemäss seiner oberinstanzlichen Aussage nur zwei Paar Schuhe besitzt, ohne Militärschuhe (pag. 318, Z. 10 f.). Sie gingen einzig auf dem Q.________ essen (pag. 177, Z. 31 f.), was L.________ (pag. 36, Z. 79), V.________ (pag. 30, Z. 70 f.) und M.________ (pag. 182, Z. 42) bestätigen. Oberinstanzlich gab der Beschuldigte an, sie seien noch ein bisschen herumgelaufen und hätten Fotos gemacht (pag. 317, Z. 3 f.), von einer kurzen Wanderung oder dergleichen war aber keine Rede.