Eine Entschuldigung erwähnte sie mit keinem Wort. Das Verhalten des Beschuldigten, so nahm er an die staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 23. Juni 2020 die angeblich am 22. Februar 2020 getragenen Schuhe mit (pag. 54, Z. 117 ff.; pag. 58), deutet stark darauf hin, dass er damit seine Schilderung untermauern wollte. Es bleibt anzumerken, dass es sich bei den Schuhen – entgegen der Aussage des Beschuldigten (pag. 178, Z. 20 f.; pag. 321, Z. 32) – nicht um Wanderschuhe im klassischen Sinne handelt (vgl. pag. 58 f.); diese sind jedenfalls nicht derart klobig und gross, wie die Verteidigung geltend macht.