Dies ist für die Kammer ebenfalls nicht nachvollziehbar, zumal M.________ sogar noch angab, der Beschuldigte habe ihnen das Leben gerettet (pag. 181, Z. 33). Die Aussagen des Beschuldigten auf Frage, ob und wann mit den anderen Insassen über das Einklemmen des Fusses gesprochen worden sei, weisen Widersprüche auf. Zunächst sagte er vor der Vorinstanz, die anderen hätten ihn gefragt, wieso er überholt habe (pag. 178, Z. 42), und widersprach sich sogleich mit der Aussage, nur der Bruder habe gefragt, wieso er überholt habe (pag. 178, Z. 47; pag. 179, Z. 3).