Er beschrieb aber mit keinem Wort, wie er sich in diesem Moment oder, nachdem die Gefahr abgewendet war, gefühlt hatte und was ihm durch den Kopf gegangen war oder wie es sich angefühlt hatte, als das Fahrzeug als Folge des Einklemmens «abging» und massiv beschleunigte. In einer derartigen Situation wären solche Aussagen zu erwarten, selbst wenn der Beschuldigte, wie die Verteidigung vorbringt, auf das Fahren und das Geschehen vor ihm konzentriert war. Einzig wiederholte der Beschuldigte, er sei ab der Berührung seiner Freundin erschrocken (pag. 52, Z. 41 und Z. 49; pag. 53, Z. 60; pag. 176, Z. 43 f.; pag. 178, Z. 20; pag. 318, Z. 24).