Sie wirken weder spontan noch tatsächlich erlebt, es mangelt ihnen jeglicher Schilderungen von Emotionen oder Gefühlen. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erklärte der Beschuldigte erst auf zweimalige Nachfrage, dass sein Fuss unter das Bremspedal gekommen sei und er gleichzeitig mit dem eingeklemmten Fuss auch das Gaspedal gedrückt habe (pag. 53, Z. 63 f.). Wie vor der Vorinstanz sagte der Beschuldigte auch oberinstanzlich zunächst nur, er habe seinen Fuss unter der Bremse eingeklemmt (pag. 178, Z. 34; pag. 318, Z. 19). Es bedingte weiter der expliziten Nachfragen, warum er seinen Fuss eingeklemmt habe, wo dies passiert sei (pag.