Wenn die Verteidigung geltend macht, der Schreck und das Problem des eingeklemmten Schuhs seien ein paar Sekunden vor der fraglichen Aufnahme gewesen, dann ist dem entgegen zu halten, dass der Beschuldigte nicht angab, seinen Fuss sogleich wieder befreit zu haben. Anhand des Standorts der Briefkästen vor dem abgebildeten Mehrfamilienhaus lässt sich nachvollziehen, dass das Standbild der Radaraufnahme, mithilfe dessen die Gesichter der Insassen vergrössert wurden, inmitten des Überholvorgangs und im Moment der Beschleunigung aufgenommen wurde (vgl. pag. 24; vgl. pag. 131; vgl. pag. 132). Die Aufnahme hält folglich den vom Beschuldigten beschriebenen «Schreckensmoment» fest.