318, Z. 31 ff.) und eine erschrockene Haltung mit einem nach hinten gelehnten Oberkörper und leicht angehobenen Armen zeigte (pag. 319, Z. 1) und auch L.________ angegeben hatte, der Beschuldigte sei erschrocken (pag. 35, Z. 50) und sie sei erschrocken, weil sie so schnell gefahren und auf die andere Fahrbahn ausgewichen seien