320, Z. 12) unter die Bremse kommen und der Beschuldigte mit der Ferse noch hätte Gas geben können. Das Bremspedal ist zwar weiter vorne in Richtung des Fahrerraums aufgehängt als das Gaspedal (vgl. pag. 334), diese Differenz ist allerdings minimal und entspricht nicht der Höhe des vorderen Teils des Schuhs (vgl. dazu pag. 335). Auch die weiteren seitens der Verteidigung eingereichten Abbildungen stützen die Version des Beschuldigten nicht, im Gegenteil: Auf der zweiten Abbildung ist der Schuh mit der Spitze auf dem Gaspedal, aber nicht unter dem Bremspedal (pag. 335) und auf der dritten Abbildung zwischen und unter beiden Pedalen (pag. 336) abgebildet.