Bei der Bedienung des Gaspedals ist die Ferse auf dem Fussboden aufgestellt und es wird mit der Fussspitze Gas gegeben. Der Beschuldigte müsste seinen Fuss also angehoben, im rechten Winkel nach links abgedreht und unter der Bremse eingefädelt haben. Angesichts der engen Platzverhältnisse (der Abstand zwischen der engsten Stelle des Bremspedals und dem Gaspedal beträgt knapp 7 cm [pag. 334]), wäre der Fuss somit fast in waagrechter Stellung gewesen, damit die Spitze des eher breiten Schuhs (vgl. pag. 58) in etwa Grösse 42/43 (pag. 320, Z. 12) unter die Bremse kommen und der Beschuldigte mit der Ferse noch hätte Gas geben können.