13 (pag. 320, Z. 39 ff.). Bei näherer Betrachtung der hängenden Pedalerie des Fahrzeuges (pag. 334 ff.) würde dies bedeuten, dass der rechte Schuh mit der Spitze unter der breiteren Bremse (links) und gleichzeitig mit der Ferse auf dem schmalen Gaspedal (rechts) gelegen haben müsste. Wenn der Beschuldigte aus Schreck Gas gab und abrutschte, wie er beschrieb, konnte er nicht unter das Bremspedal gelangen: Bei der Bedienung des Gaspedals ist die Ferse auf dem Fussboden aufgestellt und es wird mit der Fussspitze Gas gegeben.