53, Z. 62 ff.). Auf Frage, wie genau er seinen Fuss zwischen Bremsund Gaspedal verkantet habe, ist einem Verbal zu entnehmen, dass der Beschuldigte zeigte, wie er Gas gab und mit der Schuhspitze unter dem Bremspedal hängen geblieben sei (pag. 54, Z. 117 f.). In der Berufungsverhandlung bestätigte er auf konkrete Nachfrage hin, dass sein Fuss mit der Schuhspitze unter dem Bremspedal eingeklemmt (pag. 320, Z. 18 und Z. 44) und die Ferse auf dem Gaspedal gewesen sei (pag. 321, Z. 1).