So stimmt die Version – Einklemmen des Fusses unter das Bremspedal bei gleichzeitigem Gasgeben – nicht mit den seitens der Verteidigung oberinstanzlich eingereichten Fotos der Pedalerie überein (pag. 334 ff.). Vor der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte, er gebe mit dem rechten Fuss Gas und bremse auch damit. Als sein Fuss unter das Bremspedal gekommen sei, habe er mit dem eingeklemmten Fuss gleichzeitig auch das Gaspedal gedrückt (pag. 53, Z. 62 ff.).