Entlang der linken Gegenfahrspur, auf welcher der Beschuldigte überholte, befindet sich ein Campingplatz. Längs des Campingplatzes bis zur ebenfalls in die Hauptstrasse verlaufenden Querstrasse zieht sich eine hohe Hecke (pag. 196 f.). Unmittelbar hinter der Einmündung in diese Querstrasse stand die Radarstation (pag. 133; pag. 136). Den Videostandbildern ist ersichtlich, dass sich das Fahrzeug des Beschuldigten zu Beginn der Aufzeichnung auf der Gegenfahrbahn ca. auf Höhe des überholten Fahrzeuges und eines Mehrfamilienhauses befand (pag. 21)