317, Z. 24). Das Messprotokoll bestätigt die erfolgreiche Durchführung der Funktionskontrolle (pag. 136), es ist ein gültiges Eichzertifikat vorhanden (pag. 134) und der zuständige Messbeamte ist ein zertifizierter Radarspezialist der Kantonspolizei Bern (pag. 135 f.). Das Radarmessgerät war demnach funktionstüchtig; und die Messung korrekt, gültig und verwertbar. Gemäss der Planskizze C.________(Ortschaft) F.________(Strasse) wurde auf der Hauptstrasse zweimal auf die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h hingewiesen, das zweite Mal kurz vor dem Standort des Radarmessgeräts (pag.