Ergänzend ist anzufügen, dass die Möglichkeit der Wertung von Aussagen durch das Gericht Berührungspunkte zum Thema des Indizienbeweises hat: Wenn keine direkten Beweise vorliegen, ist nach der Rechtsprechung auch ein indirekter Beweis zulässig. Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind (Indizien), auf die zu beweisende,