Einzig habe er gesehen, wie die Freundin des Beschuldigten «rüber gelangt» habe. In dieser Konstellation erstaune, dass offenbar nicht unmittelbar nach diesem Manöver darüber geredet worden sei. Wenn man sich vor Augen halte, dass sich die Insassen in Lebensgefahr befunden hätten und dann einfach eine Reaktion ausbleibe, verwundere dies stark. Der Regionalen Staatsanwaltschaft sei ferner ein undatiertes Schreiben zugekommen, demnach die Aussagen des Beschuldigten, er sei durch seine Freundin gestört worden und deshalb zu schnell gefahren, falsch seien. Die Verfasserin des Briefes, S.___