Für diese gebe es ein Motiv, denn das Urteil und der Ausweisentzug seien einschneidende Konsequenzen für den Beschuldigten. Die Freundin des Beschuldigten habe dessen Angaben bestätigt, aber es falle auf, dass diese Aussagen nicht der eigenen Wahrnehmung entsprächen, sondern vielmehr die Aussagen des Beschuldigten wiedergeben würden. Nur die Berührung am Bein erzähle sie selbst. Auch der Bruder habe die Version des Beschuldigten bestätigt, allerdings basierten dessen Aussagen ebenfalls nicht auf der eigenen Wahrnehmung. Einzig habe er gesehen, wie die Freundin des Beschuldigten «rüber gelangt» habe.