9.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft führte ihrerseits an der oberinstanzlichen Verhandlung zusammengefasst aus, zu den Aussagen des Beschuldigten sei zu erwähnen, dass der Militärdienst unbestritten sei; der restliche Teil sei ohne Details und äusserst knapp beschrieben worden. Man habe mit der heutigen Einvernahme drei Mal eine identische Schilderung des eingeklemmten Fusses gehört, aber diese wirke weder spontan noch tatsächlich erlebt. Nur auf Nachfrage habe der Beschuldigte Einzelheiten geschildert. Gehe das Auto derart ab, erschrecke man und müsse