Gehe man von einer Abfahrt um 09:00 Uhr aus, ergebe sich mit Google Maps eine Fahrzeit von rund 90 Minuten. Fahre man noch via P.________(Ortschaft), da der Bruder des Beschuldigten und dessen Freundin noch abgeholt worden seien, gebe es etwa eine Viertelstunde mehr. Die Fahrt auf das Q.________ selbst dauere etwa 30 Minuten. Für ein Mittagessen um 11:00 Uhr habe die Zeit somit sowieso nicht gereicht. Die Reservationszeit müsse also später gewesen sein (zum Ganzen pag. 323 ff.). 9.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft