Sie habe behauptet, der Beschuldigte sei nicht im Militärdienst gewesen, was durch objektive Beweismittel widerlegt werde. Weiter habe sie gesagt, es seien nicht vier Personen im Auto gewesen, was aber alle Beteiligten so ausgesagt hätten. Zwar sei die vierte Person auf dem Radarfoto nicht erkennbar, da sie im Fotoschatten des Fahrersitzes gesessen habe, aber ihre Anwesenheit sei anhand der Fotos auf dem Q.________ nachvollziehbar. S.________ habe unbedingt als Zeugin angehört werden und ihre Geschichte deponieren wollen, was darauf hindeute, dass sie dem Beschuldigten etwas «hineinbremsen» wolle (pag.