Der Beschuldigte habe konstant und stets gleich ausgesagt. Die Aussagen seien nicht detailliert gewesen, da er sich aufs Fahren und das Geschehen vor ihm habe konzentrieren müssen und die Details nicht gesehen habe. Die Überschreitung sei nicht willentlich geschehen, sondern eine Reflexhandlung gewesen. Dass der Beschuldigte auf dem Radarfoto gefasst aussehe, werde bestritten. Allerdings habe er sich darauf konzentrieren müssen, das vordere Fahrzeug zu «umschiffen» und auch der Standort des Fahrzeugs auf dem Foto sei relevant.