6. Verletzung Anklagegrundsatz Wie bereits erstinstanzlich rügte die Verteidigung für den Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Zusammenfassend führte sie dazu unter Hinweis auf NIGGLI/HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar StPO, N. 44 zu Art. 9 StPO sowie Ziff. 11 der Weisung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen im Strassenverkehr vom 22. Mai 2008 aus, es brauche eine genaue Standortbezeichnung mit Messrichtung.