Die stv. Generalstaatsanwältin H.________ stellte und begründete ihrerseits folgende Anträge (pag. 327 f.; Hervorhebungen im Original): « I. A.________ sei schuldig zu erklären: der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 22.02.2020 um 11:41 Uhr in C.________(Ortschaft), innerorts, Hauptstrasse ausgangs C.________(Ortschaft), Fahrtrichtung 4 D.________(Ortschaft) durch Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 55 km/h