281 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 7. November 2022), ein Leumundsbericht (datierend vom 21. Oktober 2022) inklusive Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 21. Oktober 2022) eingeholt (pag. 298; pag. 292 ff.; pag. 295 f.). Schliesslich wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 17. November 2022 nochmals befragt (pag. 315 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden die von der Verteidigung eingereichten drei Fotos (pag. 334 ff.) antragsgemäss zu den Akten erkannt.