V Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten. Auch am 12. April 2021 sei beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Regierungsrat des Kantons Bern wegen der «Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden an politischen und zivilgesetzlichen Kundgebungen (Art. 6a Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie; Verlänge-