Mit Strafbefehl vom 6. August 2021 sei er wegen einer Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen zu einer Busse verurteilt worden. Diese Verurteilung sei erfolgt, weil er am 19. März am D.________ Sitzstreik teilgenommen habe. Der Kanton Bern habe zu diesem Zeitpunkt mit Art. 6a Covid-19 V Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten.