410 StPO. Besonders unter Berücksichtigung, dass es sich beim Revisionsgesuch des Gesuchstellers um eine Laieneingabe handelt, wird deshalb für die Überprüfung einer allfälligen Nichtigkeit auf das Revisionsgesuch eingetreten. IV. Fragestellung und Vorbringen der Parteien 18. Urteil des Bundesgerichts 2C_308/2021 vom 3. September 2021