3. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2021 wurde vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis genommen und die amtlichen Akten bei der Staatsanwaltschaft ediert (pag. 5 f.). 4. Mit Verfügung vom 15. November 2021 wurde vom Eingang der edierten Akten der Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen (pag. 19 f.). 5. Mit Verfügung vom 17. Februar 2022 wurde eine Kopie des Revisionsgesuchs der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) zugestellt und das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss vergleichbarer Verfahren sistiert (pag. 23 f.).