2. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2021 reichte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein. Der Gesuchsteller beantragte, der Strafbefehl vom 6. August 2021 sei aufzuheben und das Verfahren gegen ihn sei einzustellen. Eventualiter sei die Sache an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuweisen mit der Anweisung, das Strafverfahren einzustellen. Sämtliche Gebühren und Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Die CHF 200.00 (Busse und Gebühren) seien ihm zurückzuerstatten (pag. 1 f.).