1. Mit Strafbefehl vom 6. August 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer unzulässigen Veranstaltung (Kundgebung von mehr als 15 Personen), begangen am 19. März 2021, 12:45 Uhr, in B.________ (Ortschaft), schuldig erklärt (Verfahren BM 21 24153). Der Gesuchsteller wurde mit einer Busse von CHF 100.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von einem Tag, bestraft. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt.