Verletzung verfassungsmässiger Rechte Die Vorinstanz hat sich im Rahmen einer Grundrechtsprüfung damit auseinandergesetzt, ob die vom Bundesrat in der Covid-19-Verordnung besondere Lage angeordnete Maskenpflicht grundrechtskonform sei und hat dies bejaht. Auf diese Ausführungen wird vorab verwiesen (pag. 54 f., S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).