Er beschränkt sich darauf, in der Berufungserklärung vom 17. Oktober 2021 «sämtliche Ausführungen, Mutmassungen, Annahmen, Herleitungen und Legitimationsversuche, welche in Bezug auf die Rechtssache durch das Gericht Emmental Oberaargau argumentativ in deren Begründungen festgehalten werden» vollumfänglich zu bestreiten (pag. 66). Insbesondere bringt er nicht mehr ausdrücklich vor, es fehle der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr an einer genügenden gesetzlichen Grundlage, und die Covid-19-Verordnung besondere Lage hätte auf sechs Monate befristet werden müssen (vgl. pag.