Das Angebot im öffentlichen Verkehr dürfe nicht vom vorgängigen Vorweisen eines entsprechenden Zeugnisses abhängig gemacht werden. Mit den darüberhinausgehenden Erwägungen der Vorinstanz zur Rechtmässigkeit der angewendeten Bestimmungen setzt sich der Beschuldigte nicht auseinander. Er beschränkt sich darauf, in der Berufungserklärung vom 17. Oktober 2021 «sämtliche Ausführungen, Mutmassungen, Annahmen, Herleitungen und Legitimationsversuche, welche in Bezug auf die Rechtssache durch das Gericht Emmental Oberaargau argumentativ in deren Begründungen festgehalten werden» vollumfänglich zu bestreiten (pag.