Er führte jedoch aus, er habe sein Zeugnis anfänglich noch vorgezeigt, aber irgendeinmal habe er sich gesagt, dass er am Schluss jedem und jeder dieses Zeugnis vorzeigen müsse, das sei doch Privatsache. Für ihn sei es – bezogen auf den konkreten Fall – schon fast anmassend, wenn ein Kontrolleur im Zug sich berechtigt fühle, bei ihm dieses Zeugnis zu überprüfen (pag. 35 Z. 12 ff.). Er habe zu diesem Zeitpunkt aber ein Zeugnis gehabt (pag. 35 Z. 45).