4 Wie bereits ausgeführt, bestreitet der Beschuldigte nicht, während der fraglichen Zugfahrt keine Maske getragen zu haben. Weiter schilderte er zwar nicht explizit, er habe sich während der Zugfahrt geweigert, sein Arztzeugnis vorzuzeigen. Er führte jedoch aus, er habe sein Zeugnis anfänglich noch vorgezeigt, aber irgendeinmal habe er sich gesagt, dass er am Schluss jedem und jeder dieses Zeugnis vorzeigen müsse, das sei doch Privatsache.