12. Beweismittel Als Beweismittel liegen der Ereignisbericht der B.________(Bahngesellschaft) sowie die Einvernahme des Beschuldigten vom 19. August 2021 vor (pag. 4 f. und pag. 34 ff.). Der Inhalt dieser Beweismittel wird soweit notwendig direkt in der Beweiswürdigung wiedergegeben. 13. Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte hat in seinen Ausführungen nicht dargelegt, inwiefern die erstinstanzliche Beweiswürdigung offensichtlich unrichtig respektive willkürlich sein sollte. Dies ist auch nicht ersichtlich: