Mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 wurde die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 81 f.). Am 8. März 2022 wurde den Parteien eine Änderung in der Kammerbesetzung mitgeteilt (pag. 83). 4. Beweisergänzungen In seiner Berufungserklärung stellte der Beschuldigte den Beweisantrag, es sei durch das Gericht ein Vertrauensarzt zu benennen, welcher «den rechtmässigen Besitz eines ärztlichen Attests beim Beschuldigten überprüft und dessen Erkenntnisse daraus dem Gericht zum Zwecke der Beweisaufnahme kommuniziert»