2. Berufung An der Hauptverhandlung vom 19. August 2021 meldete der Beschuldigte unmittelbar nach Aushändigung des Urteilsdispositivs mündlich zu Protokoll Berufung an (pag. 37). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 25. Oktober 2021 (pag. 46 ff.). Sie wurde dem Beschuldigten am 27. Oktober 2021 zugestellt (pag. 63). Die Berufungserklärung des Beschuldigten, datiert auf den 17. Oktober 2021, ging formund fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (Postaufgabe 15. November 2021). Der Beschuldigte focht das Urteil vollumfänglich an (pag. 66 ff.).