1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 19. August 2021 der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST; SR 745.2) schuldig und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung drei Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'450.00 (pag. 38 f.).