Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwältin C.________ - dem Beschuldigten 2/Straf- und Zivilkläger/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde; betreffend den Beschuldigten 1) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern